Freitagsansprache vom 28.06.14 Einige Gesetzregelungen hinsichtlich des Fastens

 Einige Gesetzregelungen hinsichtlich des Fastens

Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. AsSalâtu und as-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und alle anderen Propheten. Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit. Verehrte Brüder im Islam, wir befinden uns noch im Monat Scha^bân, jedoch wird schon bald der Monat Ramadân beginnen. In dieser zweiten Hälfte von Scha^bân, in der wir uns gerade befinden, sind einige Muslime damit beschäftigt, die Fastentage nachzuholen, die sie aus entschuldbaren oder unentschuldbaren Gründen nicht gefastet hatten. Andere Muslime sind damit beschäftigt, weitere gute Taten zu verrichten, wie das Fasten in der zweiten Hälfte des Monats Scha^bân, nachdem sie den 15. Schâ^bân gefastet haben und die zweite Hälfte nun angehängt und aufeinanderfolgend fasten. Wiederum andere gehen ihrer Gewohnheit nach und fasten montags und donnerstags. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, die gute Tat auf die Weise zu verrichten, wie sie Gültigkeit hat. Also hat sie zu lernen, wie sie Gültigkeit hat, indem sie die Hauptbestandteile und Voraussetzungen dieser guten Tat lernt, damit sie sie so verrichtet, wie Allâh es befohlen hat und das unterlässt, was sie ungültig macht.  Brüder im Islam, hört von mir die nun folgenden Gesetzesregelungen des Fastens. Bruder im Islam, wenn du Pflichtfasten willst, dann fasse in der Nacht die Absicht, aufgrund der jeweiligen Pflicht, zu fasten – die Nacht ist zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Wenn du aber empfohlen fastest, dann darfst du in der Nacht aber auch am Morgen die Absicht fassen, solange du an diesem Morgen nichts getan hast, was zur Ungültigkeit des Fastens führt.  Bruder im Islam, damit dein Fasten Gültigkeit hat, hast du alles zu unterlassen, was zur Ungültigkeit des Fastens führt. Somit unterlässt du es, alles, was ein Volumen hat, in das Innere des Körpers einzuführen, wie z. B. Essen, Trinken und das Rauchen von Zigarette und Wasserpfeife. Du hast auch den Geschlechtsverkehr, die Masturbation und das absichtliche Erbrechen zu unterlassen – von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Denn das Fasten der Person, die etwas vom Erwähnten begeht, wird ungültig, wenn sie wissend über das Verbot ist, es absichtlich begeht und sich dabei an das Fasten erinnert. Das Fasten der Person, die den ganzen Tag über – von Morgendämmerung bis Sonnenuntergang – ohnmächtig ist sowie das Fasten der Person, die geistesgestört wird, sei es auch nur für einen Moment, wird ungültig.

Bruder im Islam, nehme dich in allen Situationen vor der Abtrünnigkeit, d. h. vor dem Abbruch des Islam, in Acht, dadurch wird das Fasten auch ungültig. Die Abtrünnigkeit bedeutet den Abbruch des Islam, wie durch den Glauben an etwas, was der Bedeutung des Glaubensbekenntnisses widerspricht oder durch solch eine Aussage, oder durch eine Aussage, die die Verachtung Gottes, der Âyât, der Himmlischen Bücher, der Propheten oder der islamischen Gesetze beinhaltet oder durch eine Handlung, die auf die Verachtung der Religion hindeutet.  Bruder im Islam, wisse, dass die Person, die einen Tag von Ramadân – ohne entschuldbaren Grund – nicht fastet, eine große Sünde damit begeht und verpflichtet ist, diesen Tag sofort nach dem Festtag nachzuholen. Derjenige, der das Fasten eines Tages von Ramadân – ohne entschuldbaren Grund – mit Geschlechtsverkehr unterbricht, begeht eine große Sünde, ist verpflichtet, sofort nachzuholen und die Kaffârah auszuführen. Die Ausführung der Kaffârah geschieht, indem er einen Sklaven in Freiheit setzt. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann fastet man zwei aufeinanderfolgende Monate und wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann gibt man Nahrung an 60 Bedürftige ab.

Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah al-Baqarah, Âyah 183:

﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ ءامَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ (183)

Die Bedeutung lautet: O ihr Gläubigen, vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war.

Brüder im Islam, in dieser Âyah ist ein Beweis für die Pflicht des Fastens im Monat Ramadân. Derjenige, der diese Pflicht verleugnet, verleugnet somit den Qur’ân und wer den Qur’ân verleugnet, gehört nicht zu den Muslimen. In der darauffolgenden Âyah beschreibt Allâh den Monat Ramadân als Tage, die eine Erleichterung und Motivierung für die Verantwortlichen darstellen.  Aus derselben Âyah ist zu entnehmen, dass die Person, die aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist zu fasten und die Person, die sich auf einer Reise befindet, welche die diesbezüglich genannten Voraussetzungen aufweist, keine Sünde begeht, jedoch ist diese Person zum Nachholen verpflichtet. Ebenso ist derjenige, der überhaupt nicht in der Lage ist zu fasten, wie der gebrechliche Greis, der aufgrund seines hohen Alters nicht zum Fasten in der Lage ist, sowie die Person, deren Genesung nicht zu erwarten ist und deshalb das Fasten nicht ertragen kann, von der Pflicht des Fastens befreit. Diese Personen sind jedoch zur Entrichtung der Fidyah verpflichtet. Die Fidyah ist das Entrichten von Nahrung an einen Bedürftigen für jeden Tag von Ramadân. Brüder im Islam, das Fasten der Menstruierenden und Wöchnerinnen ist verboten und hat keine Gültigkeit, jedoch sind sie verpflichtet, die Tage, die sie von Ramadân versäumt haben, in der Reinheitsperiode nachzuholen. Wenn sie sich aber im Ramadân vom Essen enthalten, jedoch nicht mit der Absicht des Fastens, dann begehen sie keine Sünde damit.  Es gibt Tage, an denen das Fasten nicht erlaubt ist, gleich ob zum Nachholen oder freiwillig. Dazu gehören die beiden Festtage – „Fastenbrechenfest“ (^Îdu l-Fitr) und Opferfest (^Îdu l-´Adhâ) – und die drei Tage, die auf das Opferfest folgen. Gleiches gilt für das freiwillige Fasten in der zweiten Hälfte des Monats Scha^bân, wenn es – nach der Rechtsschule von asch-Schâfi^iyy – nicht an den 15. Scha^bân angehängt und aufeinanderfolgend gefastet wird. Imâm Abû Dawûd überlieferte, dass der Gesandte Gottes sagte:

إذَا انْتَصَفَ شَعْبَانُ فَلا تَصومُوا

Die Bedeutung lautet: Fastet in der zweiten Hälfte von Scha^bân nicht das allgemeine, empfohlene Fasten.

Wenn die Person den 15. Scha^bân fastet, dann darf sie auch die darauffolgenden Tage fasten, wenn sie sie direkt daran angehängt und aufeinanderfolgend fastet. Wenn sie danach aber einen Tag unterbricht, dann darf sie bis zum Monat Ramadân nicht mehr fasten, außer zum Nachholen oder wegen einer Kaffârah. In diesen Fällen ist es für sie erlaubt, in der zweiten Hälfte von Scha^bân zu fasten. So auch, wenn die Person es gewohnt ist, an bestimmten Tagen empfohlen zu fasten, wie wenn sie es gewohnt ist, an jedem Montag oder jedem Donnerstag zu fasten. Auch in diesem Fall darf sie diese Gewohnheit in der zweiten Hälfte von Scha^bân fortführen, auch wenn es nicht an das Fasten des 15. Scha^bân angehängt ist. Dies waren einige Gesetzesregelungen hinsichtlich des Fastens. Es ist unbedingt notwendig, die Gesetzesregelungen des Fastens von einem darin kompetenten, vertrauenswürdigen Lehrer, der die Lehren der vertrauenswürdigen Gelehrten mit Überlieferungskette bis zu den Gefährten des Gesandten Gottes überliefert, zu lernen. Denn das Erlernen dessen, was für den Verantwortlichen unentbehrlich ist, ist Pflicht.

Ich bitte Allâh darum, uns Ihm gegenüber gehorsam und aufrichtig sein zu lassen und uns das zu lehren, was wir nicht wissen, und uns in unserer Religion standhaft sein zu lassen.  Dies dazu und ich bitte Allâh für euch und mich um Vergebung.

Die zweite Ansprache

Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Wir preisen Ihn, bitten Ihn um Unterstützung, Rechtleitung und Vergebung. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. AsSalâtu was-Salâmu für den Propheten Muhammad und für alle anderen Propheten. Sodann, Diener Gottes, ich fordere euch und mich zur Rechtschaffenheit auf und zur Furcht vor Allâh, dem Erhabenen und Allmächtigen. Und wisset, dass Allâh euch zu etwas Wichtigem aufforderte. Er hat euch dazu aufgefordert, AsSalâtu was-Salâmu für den Propheten auszusprechen.  O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl einen höheren Rang, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl einen hohen Rang gegeben hast. Und gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl Segen, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl Segen gegeben hast. Du bist Derjenige, Der mit vollkommener Macht und Gnade beschrieben wird und Derjenige, Der das Recht hat, gepriesen zu werden. Allâh, der Erhabene, sagt im heiligen Qur´ân:

﴿يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمْ إِنَّ زَلْزَلَةَ السَّاعَةِ شَىْءٌ عَظِيمٌ * يَوْمَ تَرَوْنَهَا تَذْهَلُ كُلُّ مُرْضِعَةٍ عَمَّا أَرْضَعَتْ وَتَضَعُ كُلُّ ذَاتِ حَمْلٍ حَمْلَهَا وَتَرَى النَّاسَ سُكَارَى وَمَا هُمْ بِسُكَارَى وَلَكِنَّ عَذَابَ اللَّهِ شَدِيدٌ﴾

Die Bedeutung lautet: O ihr Menschen, seid von den Rechtschaffenen. Gewiss, am Tag des Jüngsten Gerichts werden gewaltige Ereignisse geschehen. An jenem Tag würde jede stillende Mutter ihren Säugling vergessen, jede Schwangere würde verlieren, was sie trägt und die Menschen werden für betrunken gehalten, obwohl sie es nicht sind, doch die Bestrafung Gottes ist sehr hart.

O Allâh, wir bitten Dich, unser Bittgebet zu erfüllen, uns unsere Sünden und Fehler zu vergeben, uns zu den Rechtgeleiteten gehören zu lassen und nicht zu denjenigen, die in die Irre gegangen sind. O Allâh, wir bitten Dich, unsere Sorgen und unseren Kummer von uns zu nehmen und uns vor dem zu schützen, was wir befürchten.  Diener Gottes, Allâh fordert zur Gerechtigkeit, zu gutem Verhalten und zur Aufrechterhaltung der verwandtschaftlichen Beziehungen auf und Er verbietet die Schandtaten, das Schlechte und die Ungerechtigkeit. Dies ist eine Ermahnung, auf dass ihr nachdenken möget. Verrichtet die Pflichten und unterlasst die Sünden, bittet Gott um Vergebung und vertraut auf Gott, seid rechtschaffen und Er wird eure Sorgen und Bedrängnis von euch nehmen.

Aqimi sSalâh! (Sag die Iqâmah auf)

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