Freitagsansprache vom 12.10.2012 Die Gesetzesregelung der Pilgerfahrt

Die Gesetzesregelungen der Pilgerfahrt

Es wurde gesagt:

Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Wir preisen Ihn, bitten Ihn um Unterstützung, Rechtleitung und Vergebung. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, der Einzige, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. Er überbrachte die Botschaft und ermahnte die Gemeinschaft, möge Allâh ihn mehr als alle anderen Propheten belohnen. O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl einen höheren Rang, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl einen hohen Rang gegeben hast. Und gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl Segen, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl Segen gegeben hast. Du bist Derjenige, Der mit vollkommener Macht und Gnade beschrieben wird und Derjenige, Der das Recht hat, gepriesen zu werden.

Sodann, Diener Gottes, ich fordere euch und mich zur Rechtschaffenheit auf und zur Furcht vor Allâh, dem Erhabenen und Allmächtigen.

Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah Âli ^Imrân, Âyah 97:

﴿وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلا

Die Bedeutung lautet: Allâh hat den Menschen auferlegt, die Pilgerfahrt auszuführen, wenn sie dazu in der Lage sind.

Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah al-Baqarah, Âyah 197:

﴿الحجُّ أَشْهُرٌ مَعلومَاتٌ فَمَنْ فَرَضَ فِيهِنَّ الْحَجَّ فَلا رَفَثَ وَلا فُسُوقَ وَلا جِدَالَ فِي الحجِّ وَمَا تَفْعَلُوا مِنْ خَيْرٍ يَعْلَمْهُ اللهُ وتَزَوَّدُوا فَإِنَّ خَيْرَ الزَّادِ التَّقْوَى وَاتَّقُونِ يَا أُولِي الأَلْبَابِ﴾

Die Bedeutung lautet: Die Zeit der Pilgerfahrt ist bekannt; wer in dieser Zeit mit dem Ausführen der Pilgerfahrt beginnt, dieser unterlasse den Geschlechtsverkehr, die Sünden und das unnütze Diskutieren (al-Mirâ´) bei der Pilgerfahrt; und was ihr an Gutem verrichtet, Allâh ist darüber wissend. Und bereitet euch vor, denn gewiss, die beste Vorbereitung ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Meine Bestrafung, o ihr, die einen Verstand besitzen.

Allâh, der Erhabene, legte die Pilgerfahrt demjenigen von uns auf, der dazu in der Lage ist. Die Pilgerfahrt ist mit Übereinstimmung eine Pflicht für die volljährige, geistig gesunde muslimische Person, die in der Lage ist, die Pilgerfahrt auszuführen.

Bruder im Islam, wenn dein Vermögen die Kosten deiner Pilgerfahrt – Hin- und Rückreise – und die Kosten deiner angemessenen Unterkunft und Kleidung deckt, sowie über deine Schulden und den pflichtigen Unterhalt, d. h. Unterkunft, Kleidung und Nahrung, für diejenigen, für die du unterhaltspflichtig bist, wie deine Ehefrau und minderjährige Kinder, ab deiner Abreise zur Pilgerfahrt bis zu deiner Rückkehr, hinausgeht, dann bist du in der Lage, die Pilgerfahrt auszuführen und dazu verpflichtet.

Die Person, die nicht in der Lage ist, die Pilgerfahrt auszuführen, ist nicht dazu verpflichtet, jedoch hat die Pilgerfahrt solch einer Person Gültigkeit.

Wenn du den Entschluss gefasst hast, die Pilgerfahrt auszuführen, dann wisse, dass die Pilgerfahrt Voraussetzungen (Schurût), Hauptbestandteile (Arkân) und Pflichten (Wâdjibât) hat, die die Person lernen muss, die die Pilgerfahrt ausführen will. Denn darin unwissend zu sein, könnte dich zu etwas führen, was deine Pilgerfahrt ungültig machen würde, ohne dass du es weißt. Aus diesem Grund sagten die Gelehrten: „Die Person, die sich in etwas begeben will, ist verpflichtet, das zu lernen, was darin erlaubt und was darin verboten ist, bevor sie sich darin begibt.“ Möge Allâh uns erfolgreich sein lassen, die religiösen Handlungen auszuführen.

Man ist verpflichtet, diese Angelegenheiten bei kompetenten Lehrern zu lernen und nicht, indem man lediglich in Büchern liest, ohne kompetente Lehrer dafür zu haben. Denn viele Menschen haben Bücher gelesen, ohne kompetente Lehrer dafür zu haben, und sind von der islamischen Religionslehre abgewichen und haben andere irregeführt, entweder aufgrund von Fehlern, die sich in den Büchern befanden oder aufgrund ihres Missverstehens des Inhalts. Ein Beispiel hierfür ist die Geschichte des Mannes, der gesehen wurde, als er bei der Umkreisung der Ka^bah ein Messer und eine Maus mit sich führte. Die Menschen fragten ihn danach und er antwortete, dass er dies in einem Buch gelesen hätte. Als man im besagten Buch nachschlug, stelle sich heraus, dass er sich verlesen hatte.

Wir befinden uns derzeit in den gesegneten Monaten der Pilgerfahrt und viele Muslime, deren Herzen voller Sehnsucht nach dem Propheten Muhammad sind, bereiten sich darauf vor, die edle Ka^bah und die gesegneten Stätten zu besuchen. Aus diesem Anlass handelt die heutige Ansprache über einige Gesetzesregelungen der Pilgerfahrt.

Brüder im Islam, die Pilgerfahrt hat sechs Hauptbestandteile; wenn die Person einen dieser Hauptbestandteile unterlässt, dann hat ihre Pilgerfahrt keine Gültigkeit.

Der erste Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist die Absicht. Dies geschieht, indem man im Herzen z. B. sagt: „Ich beginne mit der Verrichtung der Pilgerfahrt“ oder: „Ich beabsichtige, die Pilgerfahrt auszuführen und begebe mich aufrichtig (Lillâh) in den ´Ihrâm-Zustand“. Die Absicht für die Verrichtung der Pilgerfahrt hat nur in bestimmten Monaten Gültigkeit. Über diese Monate sagt Allâhu Ta^âlâ in der Sûrah al-Baqarah, Âyah 197:

﴿الحجُّ أَشْهُرٌ مَعلومَاتٌ﴾

Die Bedeutung lautet: Die Zeit der Pilgerfahrt ist bekannt.

Diese Zeit besteht aus dem Monat Schâwwâl, dem Monat Dhu l-Qa^dah, und den ersten zehn Nächten des Monats Dhu l-Hidjdjah. Wenn die Absicht vor dieser Zeit gefasst wird, dann gilt sie als Absicht für eine ^Umrah.

 

Der zweite Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist der Aufenthalt im Gebiet ^Arafah, wenn auch nur für einen Moment, zwischen dem Beginn der Mittagsgebetszeit des 9. des Monats Dhu l-Hidjdjah und der Morgendämmerung des 10. Dhu l-Hidjdjah. Der Aufenthalt auf ^Arafah gilt auch dann, wenn man sich schlafend dort aufhält, oder sich dort auf einem Tier reitend aufhalten würde, oder durchfahren würde – selbst wenn man sich in diesem Gebiet nicht hinsetzen würde.

Der dritte Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist das siebenmalige Umkreisen der Ka^bah. Dabei beachtet man, dass man vorwärts läuft sowie dass man die Ka^bah stets zur linken Seite hat und auf Höhe des schwarzen Steins beginnt. Zudem werden das Bedecken der Blöße sowie die Reinheit von Unreinheit und vom Zustand, der die Teil- oder Großwaschung erfordert, für die Gültigkeit der Umkreisung vorausgesetzt. So wie beim Gebet, außer dass man beim Umkreisen der Ka^bah sprechen darf, wie es der Prophet Muhammad berichtete.

Der vierte Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist das siebenmalige Laufen zwischen den beiden eingeebneten Hügeln asSafâ und al-Marwah.

Bruder im Islam, beginne dieses Laufen am Hügel asSafâ und laufe zum Hügel al-Marwah, um so den ersten Lauf auszuführen. Dann laufe zurück vom Hügel al-Marwah zum Hügel asSafâ, um so den zweiten Lauf auszuführen. Setze diese Reihenfolge fort, bis du den siebten Lauf am Hügel al-Marwah beendest. Bruder im Islam, beachte, dass zur Gültigkeit dieses Laufens zwischen den beiden eingeebneten Hügeln vorausgesetzt wird, dass es nach der Umkreisung der Ka^bah stattfindet, es ist auch gültig wenn es schon nach der al-Qudûm-Umkreisung ausgeführt wird (die al-Qudûm-Umkreisung ist eine Umkreisung der Ka^bah, die nicht als Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ausgeführt wird). Das Laufen zwischen den beiden eingeebneten Hügeln hat außerhalb der vom Gesandten Gottes festgelegten Begrenzung keine Gültigkeit – mit Übereinstimmung. Das Laufen in der neuen, ausgeweiteten Bahn von heute hat somit keine Gültigkeit. Die Person, die will, dass ihr Laufen gültig ist, läuft entweder in den Obergeschossen oder im Untergeschoss in den alten Bahnen.

Der fünfte Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist das Abrasieren oder Kürzen der Kopfhaare. Für die Männer ist es besser die Kopfhaare abzurasieren, weil der Gesandte Gottes sagte:

اللهُمَّ اغفِرْ لِلْمُحَلِّقينَ

Die Bedeutung lautet: O Allâh, bitte vergib denjenigen, die ihre Kopfhaare abrasieren (als Hauptbestandteil der Pilgerfahrt).

Die Gefährten sagten darauf: „O Gesandter Gottes, (bitte) auch denjenigen, die ihre Kopfhaare kürzen.“ Darauf wiederholte der Gesandte Gottes dasselbe Bittgebet zwei weitere Male und dann erst sagte er:

وللمُقَصِّرينَ

Die Bedeutung lautet: Und denjenigen, die ihre Kopfhaare kürzen.

Die Frauen aber kürzen nur und rasieren nicht ihre Kopfhaare ab.

Das Abrasieren bedeutet das Entfernen der Kopfhaare mit der Klinge. Das Kürzen bedeutet, dass ein kleiner oder großer Teil von der Länge der Haare abgetrennt wird, ohne diese Haare dabei komplett zu entfernen.

Verehrter Pilger, beachte, dass das Abrasieren, Kürzen und das Abzupfen der Haare vor dem Beginn der zweiten Hälfte der Nacht zum Festtag nicht erlaubt ist und nicht als Hauptbestandteil zählt.

Der sechste Hauptbestandteil der Pilgerfahrt ist das Einhalten der Reihenfolge in der Mehrzahl der Hauptbestandteile. Die Absicht muss unbedingt vor allen anderen Hauptbestandteilen erfolgen. Was die Pflichtumkreisung und das Abrasieren oder Kürzen der Kopfhaare betrifft, so ist es unbedingt notwendig, sie erst nach dem Aufenthalt auf ^Arafah auszuführen.

Brüder im Islam, die Pilgerfahrt hat auch Pflichten; wer sie unterlässt, begeht eine Sünde, jedoch führt die Unterlassung dieser Pflichten nicht zur Ungültigkeit der Pilgerfahrt, sondern verpflichtet zur Entrichtung der Fidyah gemäß den Details, die die Person, die die Pilgerfahrt ausführen will, zu lernen hat.

Zu den Pflichten der Pilgerfahrt und ^Umrah gehört die Ausführung des ´Ihrâm (das Fassen der Absicht) an der Stelle (al-Mîqât), die der Gesandte Gottes für die Menschen der verschiedenen Orte und für diejenigen, die aus deren Richtungen anreisen, dafür festgelegt hat. Die Person, die die Pilgerfahrt oder ^Umrah ausführen will, hat sich über die für ihren Ort festgelegte Stelle (al-Mîqât) zu informieren, damit sie diese Stelle nicht überschreitet, ohne davor die Absicht gefasst zu haben.

Zu den Pflichten der Pilgerfahrt gehört der nächtliche Aufenthalt in Muzdalifah, selbst wenn nur für einen Moment und für den überwiegenden Teil der Nacht in Minâ. Einige Gelehrte sagten, dass der nächtliche Aufenthalt in Muzdalifah und Minâ keine Pflicht ist, sondern empfohlen.

Der Pilger ist auch verpflichtet, sieben Steinchen an der Djamratu l-^Aqabah zu werfen. Die Zeit dieser Pflicht beginnt, wenn die erste Hälfte der Nacht zum Festtag verstrichen ist, d. h. das Werfen der Steinchen vor dieser Zeit hat keine Gültigkeit.

Zudem ist der Pilger verpflichtet, an Ayyâmu t-Taschrîq (den drei Tagen, die dem Festtag folgen), d. h. am 11., 12. und 13. Dhu l-Hidjdjah, die Steinchen an den bestimmten drei Becken zu werfen. An jedem Becken wirft er sieben Steinchen, ein Steinchen nach dem anderen, d. h. es hat keine Gültigkeit, die sieben Steinchen zusammen zu werfen.

Verehrter Pilger, wisse, dass es einiges gibt, was für die Person, die sich im ´Ihrâm-Zustand befindet, verboten ist. Dazu gehört das Auftragen von Duftstoff auf den Körper und auf die Kleidung, die man während des ´Ihram-Zustand trägt. Zu diesen Verboten gehört auch das Einreiben des Kopfes und des Bartes mit Öl oder Ähnlichem und das Schneiden und Entfernen von Fingernagel, Fußnagel und Haar. Zu diesen Verboten gehört es auch mit Begierde zu küssen, blicken, berühren und umarmen, selbst bei der eigenen Ehefrau.

Für den Mann, der sich im ´Ihrâm-Zustand befindet, ist es verboten das zu tragen, was seinen Körper durch eine Naht oder Ähnliches umschließt, wie Hemd und Hose. Für die Frau, die sich im ´Ihrâm-Zustand befindet, ist das Tragen solcher Kleidung erlaubt, jedoch darf sie währenddessen keinen Handschuh tragen und darf ihr Gesicht nicht mit etwas, was darauf aufliegt, bedecken.

Verehrter Pilger, beachte, dass der Geschlechtsverkehr für die Person, die sich im ´Ihrâm-Zustand befindet, solange verboten ist, bis sie aus dem ´Ihrâm-Zustand vollkommen raus ist, indem sie die Pflichtumkreisung ausführt, die Steinchen an Djamratu l-^Aqabah wirft und die Kopfhaare abrasiert bzw. kürzt.

Wenn diese Person Geschlechtsverkehr vollzieht, bevor sie zwei von den drei erwähnten Angelegenheiten – die Pflichtumkreisung, das Werfen der Steinchen an Djamratu l-^Aqabah und das Abrasieren bzw. Kürzen der Kopfhaare – ausführt, dann begeht sie eine Sünde und ihre Pilgerfahrt wird ungültig. Trotzdem ist sie dann verpflichtet, diese ungültige Pilgerfahrt weiter auszuführen und im nächsten Jahr nachzuholen. Hinzu kommt, dass sie verpflichtet ist, ein weibliches Kamel zu schlachten und an die Armen des Haram zu verteilen.

Für die Person, die sich im ´Ihrâm-Zustand befindet, ist es ebenfalls verboten, essbare, wilde Tiere zu jagen.

Wer etwas von diesen Verboten begeht, begeht damit eine Sünde und ist verpflichtet, die Fidyah gemäß den Details zu entrichten, die die Gelehrten dazu aufgezeigt haben.

Die Person, die bei der Pilgerfahrt die Hauptbestandteile und Pflichten erbrachte sowie den Geschlechtsverkehr und die großen Sünden unterließ und für die Kosten ihrer Pilgerfahrt aus legalem Vermögen aufkam, verrichtete eine Mabrûr-Pilgerfahrt und auf sie trifft der Hâdîth des Propheten zu, denn er sagte:

"مَنْ حَجَّ فلَمْ يَرْفُثْ – أَيْ لَمْ يُجامِعْ – وَلَمْ يَفْسُقْ خَرَجَ مِنْ ذُنوبِه كَيَوْمَ ولَدَتْهُ أُمُّه"

Die Bedeutung lautet: Derjenige, der die Pilgerfahrt ausführt und weder Geschlechtsverkehr noch große Sünden begeht, der wird frei sein von Sünden, wie am Tag seiner Geburt.

O Allâh, bitte beschere uns die Pilgerfahrt und ^Umrah und vergebe uns damit unsere Sünden. Und beschere es uns, den Propheten Muhammad zu besuchen und seine Fürbitte am Tag des Jüngsten Gerichts zu erhalten, an dem Tag, an dem Vermögen und Kind nicht nutzen außer der Person, in dessen Herz sich kein Unglaube befindet.

Die dazu und ich bitte Allâh um Vergebung für euch und mich.

Die zweite Ansprache

Lob gebührt Allâh, dem über die Eigenschaften der Geschöpfe Erhabenen. Es gibt keinen Gott außer Allâh. Ihn einzig und allein beten wir aufrichtig an und wir gesellen Ihm keinen Teilhaber bei.

Lob gebührt Allâh, dem Schöpfer des Universums. AsSalâtu und as-Salâmu für unseren geehrten Propheten Muhammad und alle anderen Gesandten und Propheten. Möge die Liebe Gottes den Ehefrauen des Propheten , sowie den muslimischen Verwandten des Propheten, den rechtschaffenen Kalifen Abû Bakr, ^Umar, ^Uthmân und ^Aliyy, den rechtgeleiteten Gelehrten Abû Hanîfah, Mâlik, asch-Schâfi^iyy und Ahhmad und den Heiligen (Awliyâ´) zuteil werden.

Sodann Diener Gottes, ich fordere euch und mich zur Rechtschaffenheit auf und zur Furcht vor Allâh, dem Erhabenen und Allmächtigen.

Und wisset, dass Allâh euch zu etwas Wichtigem aufforderte. Er hat euch dazu aufgefordert, AsSalâtu was-Salâmu für den Propheten auszusprechen.

Allâh, der Erhabene, sagt in Sûratu l-´Ahzâb, Âyah 56:

﴿إِنَّ اللَّهَ وَمَلَائِكَتَهُ يُصَلُّونَ عَلَى النَّبِيِّ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا صَلُّوا عَلَيْهِ وَسَلِّمُوا تَسلِيمًا﴾

O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl einen höheren Rang, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl einen hohen Rang gegeben hast. Und gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl Segen, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl Segen gegeben hast. Du bist Derjenige, Der mit vollkommener Macht und Gnade beschrieben wird und Derjenige, Der das Recht hat, gepriesen zu werden. Allâh, der Erhabene, sagt im heiligen Qur´ân:

﴿يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمْ إِنَّ زَلْزَلَةَ السَّاعَةِ شَىْءٌ عَظِيمٌ * يَوْمَ تَرَوْنَهَا تَذْهَلُ كُلُّ مُرْضِعَةٍ عَمَّا أَرْضَعَتْ وَتَضَعُ كُلُّ ذَاتِ حَمْلٍ حَمْلَهَا وَتَرَى النَّاسَ سُكَارَى وَمَا هُمْ بِسُكَارَى وَلَكِنَّ عَذَابَ اللَّهِ شَدِيدٌ﴾

Die Bedeutung lautet: O ihr Menschen, seid von den Rechtschaffenen. Gewiss, am Tag des Jüngsten Gerichts werden gewaltige Ereignisse geschehen. An jenem Tag würde jede stillende Mutter ihren Säugling vergessen, jede Schwangere würde verlieren, was sie trägt und die Menschen werden für betrunken gehalten, obwohl sie es nicht sind, doch die Bestrafung Gottes ist sehr hart.

O Allâh, wir bitten Dich, unser Bittgebet zu erfüllen, uns unsere Sünden und Fehler zu vergeben, uns zu den Rechtgeleiteten gehören zu lassen und nicht zu denjenigen, die in die Irre gegangen sind. O Allâh, wir bitten Dich, unsere Sorgen und unseren Kummer von uns zu nehmen und uns vor dem zu schützen, was wir befürchten.

Diener Gottes, Allâh fordert zur Gerechtigkeit, zu gutem Verhalten und zur Aufrechterhaltung der verwandtschaftlichen Beziehungen auf und Er verbietet die Schandtaten, das Schlechte und die Ungerechtigkeit. Dies ist eine Ermahnung, auf dass ihr nachdenken möget. Verrichtet die Pflichten und unterlasst die Sünden, bittet Gott um Vergebung und vertraut auf Gott, seid rechtschaffen und Er wird eure Sorgen und Bedrängnis von euch nehmen. Aqimi sSalâh! (Sag die Iqâmah auf)

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